Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Veranstalter, Ziel der Veranstaltungen und Kontaktdaten
Veranstalter:
Erklärbär-Frank.de
Frank Palmen
Auf der Erk 14
53123 Bonn
Ust-IdNr.: DE 169829764
Telefon 0172 24 93 32 0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Stand 01/2023
Ziel der Veranstaltungen von Erklärbär-Frank.de ist die Verbesserung der Motorradfahrfähigkeiten des Teilnehmers. Dazu bietet Erklärbär-Frank.de Trainings auf abgesperrten Strecken sowie im Realverkehr an. Es ist ausdrücklich nicht Ziel der Veranstaltungen, Höchstgeschwindigkeiten auf Zeit zu erzielen. Wird bei Rundstreckentrainings über Transponder oder per Stoppuhr eine Rundenzeit genommen, dient diese nur zur Einteilung in möglichst homogene Teilnehmergruppen und wird nicht veröffentlicht.
Auch wenn in den AGB sowie bei Veranstaltungen nur das generische Maskulinum verwendet wird, gilt die Ansprache für alle Geschlechter, ohne dass hier eine Wertung oder gar eine Diskriminierung vorgenommen wird.
- Teilnahmebedingungen
- Das Motorrad des Teilnehmers muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.
- Das Motorrad entspricht während der kompletten Veranstaltung den geforderten Lärmbestimmungen. Bei Verstößen haftet der fahrende Teilnehmer in vollem Umfang für angefallene Kosten, Strafgelder und Gebühren. Der Veranstalter behält sich vor, das Motorrad für die Veranstaltung zu sperren.
- Ist der Teilnehmer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, führt er eine Bestätigung des Eigentümers mit, das dieser über den Einsatz des Motorades bei der Veranstaltung informiert ist und dies autorisiert. Der Teilnehmer stellt mit der Anmeldung den Veranstalter von jeglichen daraus erwachsen könnenden Ansprüchen des Eigentümers frei.
- Das Motorrad muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen (TÜV) und genügend Reifenprofil (mindestens 2,5 mm) aufweisen. Bei keinem Training dürfen Reifen gefahren werden die älter als 3 Jahre sind (DOT).
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, komplette Motorradschutzkleidung mit CE geprüften Protektoren mindestens an Knien Ellbogen, Schultern und Rücken, sowie einen zugelassenen Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und -Schaftstiefel während der fahrpraktischen Übungen bzw. der Turns bei Rundstreckenveranstaltungen zu tragen. Motorrad Jeans sind nicht zugelassen. Zweiteilige Textilkombis müssen über einen Rundum-Reißverschluss verfügen, der während der Fahrt geschlossen sein muss und sind ja nach Veranstaltung nicht zugelassen.
- Der Teilnehmer steht zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist gesundheitlich nicht eingeschränkt, nimmt keine blutverdünnenden Mittel o.ä.
- Der Teilnehmer muss im Veranstaltungszeitraum über die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis bzw. Fahrlizenz verfügen und zeigt sie dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen auf Verlangen vor. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit besonderer Rücksprache und schriftlicher Bestätigung im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Veranstalter möglich.
- Die Teilnahme setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er in physischer und psychischer Hinsicht geeignet ist, an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, in zweifelhaft erscheinenden Fällen die Teilnahme zum Schutz des Teilnehmers und Dritter zu versagen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
- Der Teilnehmer leistet den Anweisungen des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen – insbesondere der Instruktoren - stets Folge.
- Bei einigen Rundstreckentrainings werden das Motorrad und der Helm des Teilnehmers auf ein Mindestmaß an Sicherheit geprüft. Ist ein Motorrad in den Augen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht fahrtauglich, wird es nicht zur Nutzung zugelassen. Verunfallte Fahrzeuge müssen erst wieder beim Veranstalter vorgeführt und abgenommen werden, bevor sie erneut auf die Strecke gelassen werden können.
- Die Veranstaltungsfläche darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters betreten werden.
- Der Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er Andere nicht gefährdet.
- Zuwiderhandlungen oder ein Verstoß gegen auch nur einen Unterpunkt führen zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne einen Anspruch auf Kostenersatz.
- Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlung
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung innerhalb des Anmeldezeitraums erfolgt online an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder schriftlich per Post an obige Adresse. Der Buchende bekommt eine Bestätigungsmail mit den Buchungsdetails. Mit Eingang bei Eklärbär-Frank.de der Buchung gilt diese als rechtsverbindlich. Mit Überweisung des Buchungsbetrages auf das Konto von Erklärbär-Frank.de Frank Palmen erkennt der Buchende die AGB sowie den Vertrag rechtsverbindlich an. Der Buchende kann nach Zahlungseingang eine Rechnung per Email zugesandt bekommen. Im Zweifel ist der Buchende nachweispflichtig, dass er die Zahlung geleistet hat. Die Anmeldung umfasst verpflichtend folgende Daten: Vor- und Nachname des Buchenden, Geburtsdatum, Emailadresse, tagsüber erreichbare Telefonnummer, Veranstaltungsname, Veranstaltungsdatum, angemeldete Personen mit Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum. Sie enthält folgende freiwillige Angaben: Rechnungsadresse, veranstaltungsspezifische Informationen über Motorrad und Fahrerfahrung der einzelnen Teilnehmer. Die Reihenfolge der Zahlungseingänge entscheidet über die Teilnahmemöglichkeit.
- Stornierung und Stornoschutz
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Im Falle der Stornierung sind für die Berechnung aller Fristen – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung entweder per E-Mail oder Post beim Veranstalter maßgeblich. Es gelten folgende Stornierungsfristen und Gebühren: Sie beträgt
bis 61 Tage vor der Veranstaltung 0 % des Rechnungsbetrages.
60 – 15 Tage vor der Veranstaltung 50 % des Rechnungsbetrages,
14 Tage und kürzer vor der Veranstaltung 100 % des Rechnungsbetrages.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Veranstaltungstag fristgebend. Erscheint der Teilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung oder kündigt er am Tage des Trainingsbeginns oder aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind oder muss er von der Teilnahme am Training oder dessen Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält der Veranstalter den vollen Vergütungsanspruch. Tritt der Teilnehmer bei einer Tour/Reise vom Reisevertrag zurück, kann Erklärbär-Frank.de pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder gemäß § 651 i BGB laut gesonderter Aufstellung verlangen. Wird die Reise/Tour über einen anderen Veranstalter angeboten, so gelten die jeweiligen AGB bzw. Stornoregeln dieses Veranstalters vorrangig. Nicht anfallende Kosten mindern den Berechnungsgrundpreis in diesem Fall. Falls im gleichen Kalenderjahr eine erneute Buchung und Teilnahme an einer Erklärbär-Frank.de Veranstaltung erfolgt, kann ein Teil der Stornogebühr angerechnet werden. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als der in den Stornogebühren festgelegte Betrag entstanden ist. Falls ein Teilnehmer an einer Veranstaltung bzw. Tour/Reise aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, so kann der Buchende einen Ersatzteilnehmer schriftlich benennen. Dieser Ersatzteilnehmer muss für die Veranstaltung die nötige Qualifikation vorweisen können und kann vom Veranstalter auch ohne Nennung eines konkreten Grundes abgelehnt werden. Zusätzlich entstehende Kosten werden vom Buchenden getragen. Nimmt der Teilnehmer bei einer Veranstaltung Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht dem Veranstalter eine entsprechende Mitteilung innerhalb der Stornofrist zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
- Haftungsausschluss
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er bei Erklärbär-Frank.de an einer Veranstaltung mit erhöhtem Risiko teilnimmt, die Teilnahme geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Erklärbär-Frank.de haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rundstrecke / an dem Gelände / der Straße oder an den Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes, wird er in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Jeder Teilnehmer verzichtet mit der Buchung auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche gegenüber Anderen. Am Trainingstag bestätigt jeder Teilnehmer mit seiner persönlichen, handschriftlichen Bekundung dies noch einmal. Für Personen- oder Sachschäden der Teilnehmer, auch wenn sie durch Dritte zugefügt werden, haftet Erklärbär-Frank.de nicht. Verursachte Schäden durch Erklärbär-Frank.de, dessen Angestellten oder Mitarbeitern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Teilnehmer haften selbst für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Personenschäden an Dritten. Erklärbär-Frank.de übernimmt keine Haftung für den Zustand der Rennstrecken, der Straßen und Plätze und den dazugehörigen Einrichtungen. Jeder Teilnehmer haftet selbst auch für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, die das jeweilige Fahrzeug des Teilnehmers benutzen und selbst keine Teilnahmebestätigung vorgelegt haben. Für den Ausfall an Fahrzeiten auf der Rennstrecke bzw. Fahrstrecke infolge von Personen- oder sonstigen Schäden und Umständen, die nicht von Erklärbär-Frank.de zu vertreten sind, haftet Erklärbär-Frank.de nicht.
Die vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist gemäß § 651 h BGB ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Körperschäden. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet Erklärbär-Frank.de auch bei Teilnahme eigener Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters.
- Absagen oder Verlegung durch den Veranstalter
Erklärbär-Frank.de behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin von Erklärbär-Frank.de abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Erklärbär-Frank.de behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme wie etwa höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder von Behörden angeordnete Maßnahmen dies notwendig machen oder der Gelände- bzw. Streckenbetreiber von der Veranstaltung zurücktritt. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden.
- Film und Fotorechte
Der Teilnehmer stimmt Foto‑ oder Filmaufnahmen während der Veranstaltung zu und erklärt sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung - auch im Internet - dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden. Die kommerzielle Verwendung von Foto- und Videomaterial von Erklärbär-Frank.de Veranstaltungen durch Dritte bedarf im Vorfeld der schriftlichen Zustimmung durch Erklärbär-Frank.de. Es gilt die DSGVO. Erklärbär-Frank.de haftet nicht für Zuwiderhandlungen Dritter.
- Vor, während und nach der Veranstaltung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den jeweiligen Besprechungen teilzunehmen. Erklärbär-Frank.de kann Teilnehmer, die dies nicht tun, ohne weitere Gründe von der Veranstaltung ausschließen. Drittleistungen sind während der Veranstaltungen von Erklärbär-Frank.de nur mit dessen ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Der Verkauf jeglichen Materials wie Reifen oder Ersatzteilen; Dienstleistungen wie Catering oder Fotoservice erfordert die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Erklärbär-Frank.de. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung inklusive Platzverweis ohne Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt außerdem zur sofortigen Strafgebühr in Höhe von 2.000,00 € mit gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung.
Bei Veranstaltungen von Erklärbär-Frank.de dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur außerhalb der fahrrelevanten Strecken und unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Tiere sind ebenfalls nur außerhalb der fahrrelevanten Strecken angeleint gestattet. Teilnehmer, die dagegen verstoßen, können von Erklärbär-Frank.de verwiesen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen nicht erstattet. Der Teilnehmer nimmt den von ihm verursachten Sondermüll (z.B. Reifen, Öl etc.) nach der Veranstaltung wieder mit. Sonstiger Müll ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen. Entstehende Kosten für die Beseitigung von Sondermüll werden dem entsprechenden Teilnehmer mit einer zusätzlich zu entrichtenden Handling-Fee von 25% der Kosten in Rechnung gestellt. Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Verfüllung usw.) und die Bestimmungen des jeweiligen Veranstaltungsgeländes. Fallen Kosten durch nicht ordnungsgemäße Benutzung der Veranstaltungsfläche an, so werden diese in kompletter Höhe vom Teilnehmer getragen. Dies gilt insbesondere für das Verunreinigen von Böden jeglicher Art. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt. Die Mehrfachnutzung eines Motorrades durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nach Absprache mit dem Erklärbär-Frank.de gestattet. Jeder Teilnehmer ist bei Veranstaltungen von Erklärbär-Frank.de verpflichtet, sich selbständig mit der jeweiligen Hausordnung der Veranstaltungsstätte vertraut zu machen und die Regeln ausnahmslos zu beachten.
- Gewährleistung und Mitwirkungspflicht bei Reise-Touren
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangt werden. Die Beanstandungen müssen unverzüglich der zuständigen Kurs- bzw. Reiseleitung angezeigt werden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Erklärbär-Frank.de kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Kann Erklärbär-Frank.de keine Abhilfe leisten, müssen die Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Auf Verlangen hat die zuständige Reise- bzw. Kursleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Kursleitung nicht. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangt werden (Minderung), sofern der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Erklärbär-Frank.de innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag unter Wahrung der gesetzlichen Fristen schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für Erklärbär-Frank.de erkennbarem Grund, beschränkt. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Erklärbär-Frank.de verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch das besondere Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Der Teilnehmer schuldet den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen von Interesse waren. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Erklärbär-Frank.de nicht zu vertreten hat.
- Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Leistung muss innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung bei Erklärbär-Frank.de schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte. Hat man solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Erklärbär-Frank.de die Ansprüche zurückgewiesen hat.
- Pass- und Gesundheitsbestimmungen
Erklärbär-Frank.de wird über Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften nach bestem Wissen unterrichten. Reisenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften wird Erklärbär-Frank.de vor Antritt der Reise informieren. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, es sei denn, Erklärbär-Frank.de hätte Sie schuldhaft falsch oder nicht informiert. Sollten Einreisebestimmungen einzelner Länder nicht eingehalten werden und muss der Teilnehmer deshalb die Reise abbrechen, wird der Reisepreis nicht erstattet.
- Versicherung und Reiseversicherungen
Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, eine für den Sporteinsatz geeignete Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen. Bei Auslandveranstaltungen ist der Nachweis des Teilnehmers zu erbringen, dass er zum Veranstaltungszeitpunkt über eine Auslandskrankenschutzversicherung und eine Rücktransportversicherung verfügt.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (bei den mehrtägigen Kursen mit Übernachtung) ist in der Teilnahmegebühr nicht eingeschlossen. Erklärbär-Frank.de empfiehlt dringend, eine solche Versicherung abzuschließen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
- Erklärung
Durch die Abgabe einer Buchungserklärung oder die Anerkennung auf der Website bestätigt der Teilnehmer, diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Mit Eingang der Bestätigung der Anmeldung bei den Teilnehmern werden jene gegenüber den Beteiligten wirksam.
- Datenschutz, -verarbeitung und -nutzung
Die vom Buchenden bzw. Teilnehmer bei Erklärbär-Frank.de angegebenen Daten werden ausschließlich im gesetzlich festgelegtem Rahmen zur Bearbeitung der Buchung gespeichert und werden nur im Rahmen der zwingend nötigen Weitergabe an zur Durchführung der Veranstaltung involvierten Dritten weitergegeben. Diese dürfen die Daten nicht zu nicht zur direkten Veranstaltung gehörenden Zwecken nicht verwenden. Der Buchende / Teilnehmer stimmt der Nutzung seiner Daten zu Informationszwecken durch Erkläbär-Frank.de zu. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Vorgaben zur Datenerfassung bzw. Speicherung und Weiterverwendung.
- Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahe kommen.